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Muss der Arbeitgeber die von ihm zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung waschen lassen, wenn der Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit mit Gefahrstoffen umgeht?

der Beschäftigten durch eine Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten, muss der Arbeitgeber getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitskleidung gewährleisten. Dies kann z. B. durch eine einfach räumliche Trennung bewirkt werden. Die kontaminierte Arbeitskleidung muss im Betrieb verbleiben und erforderlichenfalls gereinigt werden.". ...

Stand: 18.06.2012

Dialog: 12574