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Müssen Produkte, die vor dem 01.01.2021 produziert wurden und noch keinen UFI Code auf dem Etikett haben, umetikettiert werden, wenn sie nach dem 01.01.2021 verkauft oder auf den Markt gebracht werden?

Unfangreiche Informationen zum Anhang VIII CLP-Verordnung können Unternehmen auf folgender Homepage der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) abrufen: https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/steps-for-industryIn der Broschüre "Der UFI und die Kennzeichnung Ihrer Produkte" wird zur Kennzeichnung ausgeführt:"AB WANN SOLLTE DER UFI AUF DEM ETIKETT ANGEGEBEN WERDEN?Unter allen Umständen sollte ...

Stand: 26.10.2021

Dialog: 43187