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Wie können die Vorschriften des § 3 der ChemVerbotsV bei Inverkehrbringen von hochentzündlichen Deo-Produkten eingehalten werden?

. Erlaubnisvorbehalt betreffen, den die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen kann.Der § 3 der Chemikalienverbotsverordnung gilt für Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die nach der Gefahrstoffverordnung zu kennzeichnen sind. Hiervon sind Kosmetikprodukte durch das Chemikaliengesetz (s.o. Ausnahme) grundsätzlich ausgenommen, so ...

Stand: 02.03.2018

Dialog: 15702