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Wird man durch das Mischen von Komponenten zum Hersteller/Inverkehrbringer oder bleibt man immer noch Anwender?

das Unternehmen ist somit auch kein Inverkehrbringer und bleibt im Status eines nachgeschalteten Anwenders.Für die einzelnen Komponenten sind von den jeweiligen Lieferanten aktuelle Sicherheitsdatenblätter in der Landessprache des Anwenders zur Verfügung zu stellen. (Siehe REACH-Verordnung Art. 31 (1) und (5)).Für das Gemisch selbst muss vom nachgeschalteten Anwender kein Sicherheitsdatenblatt erstellt ...

Stand: 10.07.2020

Dialog: 43184