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Gibt es eine Rechtsgrundlage für harmlose Stoffe oder Gemische, in welcher vorgegeben wird, dass der Lieferant notwendigen Daten in Bezug zur Staubexplosion ermitteln und zur Verfügung stellen muss?

eine Chemikalie in einer anderen physikalischen Form vorliegt als in der geprüften und in einem solchen Fall davon auszugehen ist, dass bei einer Einstufungsprüfung die Ergebnisse wahrscheinlich wesentlich abweichen werden, muss der Stoff auch in der neuen Form geprüft werden. Siehe auch:IFA - Gefahrstoffdatenbanken: GESTIS-STAUB-EX (dguv.de)Explosionsschutz - BG RCI  ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 43971