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Gilt die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung nach § 14 Gefahrstoffverordnung für alle Stoffe?

Die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ist grundsätzlich für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen, vorzusehen. Somit auch für die Tätigkeiten mit Lösemitteln. Der genaue Wortlaut des § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Absatz 2 lautet folgendermaßen: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über al ...

Stand: 22.06.2017

Dialog: 29577

Ist ein industrieller Verwender eines Einsatzstoffes verpflichtet, eine sachkundige Person nach ChemVerbotsV zu bestellen?

Die Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV fordert unter § 6 Abs. 1 Erlaubnis- und Anzeigepflicht:§ 6 Erlaubnispflicht(1) Wer Stoffe oder Gemische, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, abgibt oder für Drittebereitstellt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."Voraussetzung für eine Erlaubnis ist das Vorliegen der Sachkunde entsprechend § 11 ChemVerbotsV.Das ...

Stand: 14.10.2019

Dialog: 8953