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Kann die Gefahrstoffverordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch herangezogen werden? Müssen die allgemeinen, zusätzlichen und besonderen Schutzmaßnahmen angewendet werden?

Beschäftigten ist in § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt."(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines ...

Stand: 26.11.2024

Dialog: 5593