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Sind kosmetische Mittel Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung? Muss ich kosmetische Mittel in das Gefahrstoffkataster aufnehmen?

Lebensmittel, Futtermittel, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstände werden vom Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) geregelt. Kosmetikprodukte unterliegen weitergehend der Kosmetikverordnung. Kosmetische Mittel mit gefährlichen Eigenschaften i.S. des Chemikalienrechts fallen grundsätzlich unter die Definition für Gefahrs ...

Stand: 23.11.2022

Dialog: 42519