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Zählt die Tätigkeit der Warenentnahme und der Zusammenstellung von Teilmengen zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auch wenn die Gebinde nicht geöffnet werden?

werden:-      Eigenschaften der gefährlichen Stoffe und Güter, einschließlich ihrer physikalisch-chemischen Auswirkungen, wie z. B. Brände und Explosionen-      Verfügbarkeit von Informationen des Herstellers / Inverkehrbringers über Gefährdungen, denen Beschäftigte ausgesetzt sein können-      Art und Ausmaß der möglichen Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege (Gefährdungen durch Einatmen, Verschlucken ...

Stand: 30.09.2022

Dialog: 43703