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Gibt es eine Rechtsgrundlage für harmlose Stoffe oder Gemische, in welcher vorgegeben wird, dass der Lieferant notwendigen Daten in Bezug zur Staubexplosion ermitteln und zur Verfügung stellen muss?

„Sicherheitstechnische Kenngrößen für Stäube bzw. explosionsfähige Staub-Luft-Gemische sind quantitative Aussagen über Stoffeigenschaften, die für die Beurteilung von Explosionsgefahren maßgebend sind. Sicherheitstechnische Kenngrössen sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine physikalischen Konstanten. Sie hängen vom Bestimmungsverfahren ab und gelten meist nur für atmosphärische ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 43971