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Welche Mindestprofiltiefe müssen die Reifen eines Gefahrguttransporters (10-12 t Gesamtgewicht) haben?

In den Gefahrgutvorschriften - hier das ADR - finden sich keine speziellen Regelungen für die Mindestprofiltiefe der Reifen eines Gefahrguttransporters. Es gelten die allgemeingültigen Vorgaben des § 36 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hiernach gilt:"Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen ...

Stand: 30.06.2022

Dialog: 43679