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Muss beim Transport diagnostischer Proben per Kurierdienst oder Taxi ein Beförderungspapier mitgegeben werden?

, ist kein Beförderungspapier erforderlich."SV 319: Stoffe, die in Übereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P 650 verpackt bzw. gekennzeichnet sind, unterliegen keinen weiteren Vorschriften des ADR."Hinweis:Auf die Broschüre "Patientenproben richtig versenden" der BGW möchten wir hinweisen. ...

Stand: 07.05.2019

Dialog: 18824