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Müssen die betriebseigenen Fahrzeuge auf einem nicht abgeschlossenen Betriebsgelände der StVZO entsprechen?

StVO Rz. 13 ff.; Hünnekens/Schulte, BB 1997, 533 m.w.N. aus der Rechtsprechung). "Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden." Aus der Verwaltungsvorschrift zum § 1 der Straßenverkehrsordnung unter Ziffer 2 zur Frage, ob es sich bei der Werkstraße um eine öffentliche ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 6539