Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen die betriebseigenen Fahrzeuge auf einem nicht abgeschlossenen Betriebsgelände der StVZO entsprechen?

eine Werksgelände in den kein öffentlicher Verkehr stattfindet. Eine Ausweisung, dass die Regeln der StVO gelten ist unerheblich.Nach der derzeitigen Rechtslage dienen nicht dem öffentlichen Verkehr Straßen, Wege und Flächen, von denen die Allgemeinheit nach dem Willen des Verfügungsbefugten tatsächlich ausgeschlossen ist. In dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22.04.2005 (Aktenzeichen: 10 TaBV 134 ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 6539