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Müssen in Dienstfahrzeugen Kopfstützen im Fond nachgerüstet werden?

Vorschrift 70 erläutert:"..... Bei Personenkraftwagen kann eine wesentliche Verbesserung des Schutzes vor Verletzungen bei Unfällen neben der Ausstattung mit Sicherheitsgurten durch die Ausrüstung der Sitze mit Kopfstützen in vom Fahrzeughersteller gelieferter oder amtlich genehmigter Bauart erreicht werden."D. h. es empfiehlt sich, Kopfstützen bei Verwendung von Sicherheitsgurten auch im Fond ...

Stand: 17.03.2019

Dialog: 11496