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Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

). Mit Inkrafttreten der Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV  vom  25. Februar 2011 www.gesetze-im-internet.de/gbv_2011/index.html gilt eine wesentlich geänderte Fassung. Eine "sonstige verantwortliche Person" wird dort nicht mehr genannt, mit der Folge, dass die alten Beauftragungen keine Rechtsgrundlage mehr haben. Die Verantwortlichkeit des Unternehmens im Gefahrgutrecht definiert sich jetzt alleine ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445