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Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

, entspricht unserer Einschätzung nach nicht den Vorgaben des OWiG. Siehe hierzu auch die Informationen der DGUV Information 211-001 (bisher: BGI 508) "Übertragung von Unternehmerpflichten". Der Bußgeldkatalog aus dem Gefahrgutrecht findet sich in Anlage 7 der RSEB. Hinweis: Ihre Anfrage betrifft zum Teil auch rechtliche Belange. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hierzu keine Aussage treffen ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445