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Muss auch beim innerbetrieblichen Verkehr mit PKW der Sicherheitsgurt angelegt werden?

ist festgelegt:"Vorgeschriebene Sicherheitsgurte sind während der Teilnahme am nichtöffentlichen Verkehr zu benutzen."Diese Regelungen gelten für Fahrzeuge mit einem Baujahr vor 1993. Für neuere Fahrzeuge gilt nach DGUV Vorschrift 70 § 4a Absatz 2  EG - Recht. In der Richtlinie 89/392/EWG Anhang I werden gleichlautende Schutzmaßnahmen genannt. ...

Stand: 14.05.2019

Dialog: 3528