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Muss ein 25 km/h-Anhänger in einem kommunalen Betrieb eine Auflaufbremse haben?

müssen mit einer Bremsanlage ausgerüstet sein. Mit dieser muss zum Zeitpunkt der Ersten Inbetriebnahme des Anhängefahrzeuges eine mittlere Verzögerung von mindestens 2,5 m/s2 oder eine Abbremsung von mindestens 45 % erreicht werden können. Sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt, ist abweichend von Satz 2 eine eine mittlere Verzögerung von mindestens 1,5 m/s2 oder eine Abbremsung ...

Stand: 13.02.2022

Dialog: 43637