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Wo ist die Kennzeichnung von Ladestationen für Flurförderzeuge regelt?

" herangezogen werden. Dort ist folgendes zur Kennzeichnung nachzulesen:"KennzeichnungBatterieladeanlagen sind mit dem Warnzeichen „Warnung vor Gefahren durch Batterie“ und dem Verbotszeichen „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ zu versehen (vgl. Abbildung 4)." Hinweis:Auf den Punkt 4.5 der VdS-Richtlinie 2259 "Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge" möchten wir hinweisen. ...

Stand: 13.08.2018

Dialog: 42349