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Wie sollten sich Beschäftigte verhalten, wenn Sie mit Radladern arbeiten sollen, an denen sie nicht eingewiesen sind?

zur Zusammenarbeit. Dabei haben die Arbeitgeber sich je nach Art der Tätigkeiten insbesondere gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. (§ 8 Abs. 1 ArbSchG).Nach § 5 Absatz 3 der Unfallverhütungsvorschrift der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 16471

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