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Muss bei einem Transport gem. 1.1.3.6 ADR (< 1000 Punkte) ein Beförderungspapier erstellt und mitgeführt werden?

Nach Absatz 1.1.3.6.2 ADR gilt folgendes: Wenn die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter die in der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3 für eine bestimmte Beförderungskategorie angegebenen Werte (sofern die mit der Beförderungseinheit beförderten gefährlichen Güter unter dieselbe Kategorie fallen) oder die nach Absatz 1.1.3.6.4 berechneten Werte (sofern ...

Stand: 02.01.2017

Dialog: 27358