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Ist es zwingend erforderlich, die letzte Prüfung an einem Tankcontainer über eine Prägung auf dem Typenschild kenntlich zu machen?

Ja dies ist zwingend erforderlich. Siehe hierzu die Ausführungen des Absatz 6.8.2.5.1 des ADR. Dort ist unter anderem folgendes nachzulesen:"An jedem Tank muss für Kontrollzwecke ein Schild aus nicht korrodierendem Metall dauerhaft an einer leicht zugänglichen Stelle befestigt sein. Auf diesem Schild müssen mindestens die nachstehend aufgeführten Angaben eingeprägt oder in einem ähnlichen Verfahre ...

Stand: 06.12.2018

Dialog: 42526