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Rechercheergebnisse

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Muss beim Transport von Gefahrstoffen (Kleinmengen) ein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden?

Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden Sie auf de ...

Stand: 07.06.2024

Dialog: 30547

Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Gefahrzettel auf den Versandstücken verkleinert werden?

deutlich sichtbar bleiben. Die Linie innerhalb des Rands muss in einem Abstand von 5 mm zum Rand des Gefahrzettels verbleiben. Die Mindestbreite der Linie innerhalb des Rands muss weiterhin 2 mm betragen."Für Flaschen müssen die Abmessungen den Vorschriften des Absatzes 5.2.2.2.1.2 entsprechen."Im Absatz 5.2.2.2.1.2 finden sich noch folgende Regelungen:"5.2.2.2.1.2 Flaschen für Gase der Klasse 2 dürfen ...

Stand: 29.12.2017

Dialog: 640