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Muss bei einem Transport gem. 1.1.3.6 ADR (< 1000 Punkte) ein Beförderungspapier erstellt und mitgeführt werden?

, 0361, 0364, 0365, 0366, 0439, 0440, 0441, 0455, 0456 und 0500 der Klasse 1 und ausgenommen freigestellte Versandstücke der UN-Nummern 2910 und 2911 der Klasse 7, sofern der Aktivitätswert den A2-Wert überschreitet; – Kapitel 5.3; – Abschnitt 5.4.3; – Kapitel 7.2 mit Ausnahme der Sondervorschriften V 5 und V 8 des Abschnitts 7.2.4; – Sondervorschrift CV 1 des Abschnitts 7.5.11; – Teil 8 mit Ausnahme ...

Stand: 02.01.2017

Dialog: 27358