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Müssen beim Transport von Gefahrstoffen mit einem Transporter Sicherheitsdatenblätter im Fahrzeug vorhanden sein?

Die bei der Beförderung gefährlicher Güter mitzuführenden Beförderungspapiere und damit zusammenhängende Informationen sind unter Abschnitt 5.4.1 des ADR genannt. Eine Forderung nach Mitführen der Sicherheitsdatenblätter besteht danach nicht.Hinweis: Freistellungsmöglichkeiten von den Gefahrguttransportvorschriften sind Abschnitt 1.1.3 des ADR zu entnehmen.Auf die Broschüre "Transport von Gefahrgü ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 16414