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Wenn beim Transport von Gefahrgut, z. B. in einem Sprinter < 3,5 t Gesamtgewicht, die 1000-Punkte Grenze nach ADR überschritten wird, muss ich dann das Fahrzeug zwingend von außen mit z. B. einer orangen Warntafel kennzeichnen?

Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)– ein ...

Stand: 10.12.2019

Dialog: 42923

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