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Ab welcher Verdünnung fällt ein Gefahrgut der Klasse 6.1 aus dieser Klasse heraus?

Grundsätze zur Klassifizierung von gefährlichen Gütern/Stoffen ergeben sich aus dem Teil 2 zu den internationalen Gefahrgutvorschriften, hier das ADR. Soweit Stoffe in den UN Nummern genannt werden, sind sie diesen zuzuordnen. Zuordnungen von nicht namentlich genannten toxischen Stoffen einschließlich Lösungen und Gemische müssen gemäß dem Abschnitt 2.2.61 "Giftige Stoffe" ADR beurteilt werden. Hi ...

Stand: 19.08.2014

Dialog: 3239

Haben wir als Empfänger von Gefahrgut die Pflicht, den Spediteur bzw. den Fahrer hinsichtlich Befähigung (ADR-Schein) und Zustand sowie Ausrüstungsmaterial gem. ADR zu überpüfen?

) (insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, der Sicherung, der Sauberkeit und der ordnungsgemässen Funktion der bei der Be- und Entladung verwendeten Ausrüstung) den Rechtsvorschriften genügen....7.5.1.3 Sofern im ADR nichts anderes festgelegt ist, darf eine Entladung nicht erfolgen,, wenn die vorgenannten Kontrollen Verstösse aufzeigen, die die Sicherheit oder die Sicherung bei der Entladung in Frage stellen ...

Stand: 18.08.2021

Dialog: 42511