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Wie müssen in einer Formaldehydlösung getränkte Patientenproben, die nicht dem ADR unterliegen, für den öffentlichen Straßenverkehr verpackt sein?

ohne Infektionsverdacht (zum Beispiel Bewertung einer durch einen Impfstoff herbeigeführten Immunität, Diagnose einer Autoimmunerkrankung)Die aufgeführten Proben gelten nur dann als freigestellt, wenn davon auszugehen ist, dass lediglich eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten.Das ist vor allem bei Drogen- und Alkoholtests zu berücksichtigen. Auch das mögliche ...

Stand: 06.05.2021

Dialog: 42787