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Was ist gefahrgutrechtlich beim Transport von Schrott zu beachten, der noch Reste von Lösemittel enthalten kann?

nach dem ADR verboten ist, enthalten haben. Bem. Für radioaktive Stoffe siehe Unterabschnitt 1.7.1.4."Für den Transport von ungereinigten leeren Verpackungen gilt die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.5. Diese besagt:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 7234