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Werden besondere Anforderungen an das Abstellen von Kesselwagen gestellt, in denen giftige und umweltbelastende Stoffe transportiert werden?

Betroffen ist hier die Rechtsdefinition „zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung“ gemäß § 2 „Begriffsbestimmungen“ des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG). Beförderung im Sinne von § 2 Abs. 2 GGBefG beinhaltet auch „zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung“. Ein solcher Aufenthalt liegt nach § 2 Abs. 2 GGBefG vor, „wenn dabei ...

Stand: 11.04.2019

Dialog: 16380