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Genügt es bei gereinigten Gefahrstoffkanistern, die geschreddert werden sollen, die Kennzeichnungen durchzustreichen?

des Gefahrgutrechts hinweisen, keine Ordnungswidrigkeit begründen. Dies gilt nicht für die Verwendung von orangefarbenen Tafeln bei Beförderungen nach Abschnitt 3.4.13 Buchstabe a.Fazit:Ein Entfernen der Gefahrzettel bei gereinigten Versandstücken wird im ADR nicht gefordert. Dies macht insofern Sinn, da auch die Möglichkeit besteht, statt Gefahrzetteln unauslöschbare Gefahrzeichen zu verwenden, welche nicht bzw ...

Stand: 15.04.2020

Dialog: 26277