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Was ist bei der Beladung von LKW-Tankzügen und Eisenbahn-Kesselwagen mit Mineralöl zu beachten, insbesondere in Bezug auf das Begehen der Tanks?

Bei Beladevorgängen von Mineralöl auf Fahrzeuge sind die Gefahrgutvorschriften des ADR / RID zu beachten. Weiterhin müssen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingehalten werden. Genauere Anforderungen für den Auf- und Abstieg sowie das Begehen des Fahrzeuges sind in der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" in den §§ 24 und 25 zu finden. Informationen finden ...

Stand: 14.11.2017

Dialog: 6757