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Werden chemische Abfälle, welche durch einen Entsorger (Fremdbetrieb) abgeholt werden, der Gesamtmenge des betrieblich in den Verkehr gebrachten Gefahrguts zugerechnet?

Es müssen alle im Unternehmen anfallenden gefährlichen Güter angegeben werden. Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter - Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) macht diesbezüglich keine Unterscheidung, ob gefährliche Abfälle oder sonstige Stoffe/Gegenstände vorliegen."§ 2 GGBefG „Begriffsbestimmungen“ (1) Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen au ...

Stand: 04.04.2019

Dialog: 15391