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Kennzeichnung von Versandstücken beim Wechsel von Seetranport zu Landtransport (IMDG vs. ADR)

und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln (Placards) und Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln des ADR nicht in vollem Umfang, wohl aber den Vorschriften des IMDG-Codes oder der Technischen Anweisungen der ICAO entsprechen, dürfen, sofern die Transportkette eine See- oder Luftbeförderung einschließt, unter folgenden Bedingungen befördert werden:a) die Versandstücke müssen, sofern ...

Stand: 13.07.2026

Dialog: 8437