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Gibt es für diagnostische Proben, die mit dem Fahrradkurier oder zu Fuß transportiert werden, verbindliche Regelungen über die Verpackung?

an die Anforderungen aus dem Gefahrgutrecht/ADR die Beförderungskriterien für den Einzelfall festgelegt werden. Dabei muss selbstverständlich auch die Sturz-/Unfallgefahr der Zweiräder verstärkt mit berücksichtigt werden. Nach § 3 ArbSchG gehört zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die Verpflichtung die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit ...

Stand: 26.01.2015

Dialog: 22943