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Unterliegen Airbagelemente beim Transport dem Gefahrgutrecht?

Der Transport von Airbags und Gurtstraffern auf der Straße unterliegt dem ADR in Verbindung mit der Gefahrgutverordnung Straße / Eisenbahn / Binnenschifffahrt (GGVSEB).Die Gefahrgutvorschriften sehen aber gewisse Erleichterungen / Befreiungen von diesen Vorschriften vor.Bei allen Transporten ist sicherzustellen, dass dieser in zugelassenen Außenverpackungen vorgenommen wird. Die Versandstücke ...

Stand: 18.03.2019

Dialog: 12583