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Wie ist zu verfahren, wenn eine Maschine anders genutzt wird als vom Hersteller vorgesehen?

Nach Anhang 2 Ziffer 2.2 der Betriebssicherheitsverordnung sind die Arbeitsmittel so bereitzustellen und zu benutzen, dass Gefährdungen für Beschäftigte durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen vermieden werden.Insbesondere muss gewährleistet sein, dass • Arbeitsmittel nicht für Arbeitsgänge und unter Bedingungen eingesetzt werden, für die sie entsprechend der Betriebsanleitung ...

Stand: 23.05.2017

Dialog: 13762