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An einer Altmaschine, Baujahr vor 1993, fehlt ein Typenschild. Muss dieses ersetzt werden, und welche Angaben müssen auf dem Typenschild vorhanden sein?

Altmaschinen, d.h. Maschinen, die vor 1993 letztmalig auf dem Markt bereitgestellt wurden, unterliegen nicht den Vorschriften der Maschinenrichtlinie resp. der Maschinenverordnung.Präzise Anforderungen an die Kennzeichnung sind für solche Maschinen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht enthalten. Es lässt sich allerdings aus den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung mitt ...

Stand: 21.01.2021

Dialog: 43449