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Dürfen wir eine alte Standbohrmaschine entsprechend der BetrSichV nachrüsten, wenn es dazu keine Betriebsanleitung mehr gibt?

Produkte, an denen erhebliche Veränderungen vorgenommen wurden, können als neue Produkte angesehen werden. Sie müssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Maschinenrichtlinie - MRL - gilt dies auch bei der Herstellung für den Eigenbedarf. Ob eine Maschine wesentlich verändert ...

Stand: 02.10.2019

Dialog: 22085