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Welche Erklärung muss die ausführende Firma bei der Modernisierung eines Schaltschrankes abgeben? Sie kann ja nur bescheinigen, was sie dort eingebaut hat, die vorhandene alte Elektrik bleibt weiterhin bestehen.

Ein Schaltschrank wird in der Regel ein Teil eines technischen Arbeitsmittels (zum Beispiel Maschine, Anlage, ...) oder seltener auch Teil eines Gebrauchsgegenstandes sein.Somit muss ein solcher neuer Schaltschrank, der für die Verwendung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom vorgesehen ist, beim Inverkehrbringen die Voraussetzungen der 1. ProdSV ...

Stand: 02.01.2024

Dialog: 30882