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Ist nach Optimierung der Schlauchpflegeanlage der Feuerwehr eine Gefährdungsanalyse im Sinne der Maschinenrichtlinie erforderlich?

sie nach dem Umbau weiterhin mindestens den Anforderungen der BetrSichV entsprechen. Auch hier sollte der Umbau der Maschine unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Risikobeurteilung erfolgen.Nach Änderung der Anlage ist auch hier die Gefährdungsbeurteilung vor der weiteren Benutzung ggf. anzupassen.Die Vorschriften der Unfallversicherungsträger wie z.B. DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren" und DGUV ...

Stand: 11.03.2020

Dialog: 15823