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Muss bei der Erweiterung einer Förderanlage der alte Anlagenteil auf die aktuellen Sicherheitsstandards nachgerüstet werden?

auch, wenn der Hersteller als Folge solcher Gefährdungen sicherheitstechnische Gegenmaßnahmen vorsieht.Eine Anlage, an der nach Inbetriebnahme bedeutende Veränderungen mit dem Ziel der Modifizierung seiner ursprünglichen Leistung, Verwendung oder Bauart vorgenommen worden sind, kann als neue Anlage angesehen werden. Dies ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Wird eine umgebaute oder modifizierte Anlage als neue Anlage ...

Stand: 26.04.2013

Dialog: 18400