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Wie ist bei berührungslos wirkender Schutzeinrichtungen das "Hintergreifen" zu verhindern?

Arbeitsmittels zu verbinden. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - MRL [pdf] fordert diesbezügl. in Anhang I Ziff. 1.4.3. "Besondere Anforderungen an nichttrennende Schutzeinrichtungen": Nichttrennende Schutzeinrichtungen müssen so konstruiert und in die Steuerung der Maschine integriert sein, dass die beweglichen Teile nicht in Gang gesetzt werden können, solange sie vom Bedienungspersonal erreicht ...

Stand: 29.05.2012

Dialog: 16305