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Ist an einer Hubarbeitsbühne oder in einem Personenaufnahmekorb das Nachrüsten eines Anschlagpunktes erlaubt?

nicht wesentlich im Sinne der MRL ist, werden Sie als Betreiber nicht zum neuen Hersteller der Maschine. Die vorliegende Konformitätserklärung i.V. mit der Dokumentation der nachgerüsteten Anschlagpunkte reicht für Sie als Betreiber als Nachweis für die Sicherheit der Hubarbeitsbühne aus. ...

Stand: 19.01.2017

Dialog: 28296