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Müssen Radlader, die auf Abfallumschlagplätzen mit Anlieferverkehr eingesetzt werden, zwingend über eine Rückfahrkamera verfügen?

"Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel" wird u.a. gefordert, dass der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen hat, damit sie über geeignete Hilfsvorrichtungen, wie zum Beispiel Kamera-Monitor-Systeme verfügen, die eine Überwachung des Fahrwegs gewährleisten, falls die direkte Sicht des Fahrers nicht ausreicht, um die Sicherheit anderer Beschäftigter ...

Stand: 03.02.2021

Dialog: 42347