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Müssen Radlader, die auf Abfallumschlagplätzen mit Anlieferverkehr eingesetzt werden, zwingend über eine Rückfahrkamera verfügen?

eine Rückfahrwarneinrichtung erforderlich ist, muss also der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsrat beraten und unterstützen lassen.Bei der Neubeschaffung eines Radladers ist zu empfehlen, die Erfordernis einer Rückfahrwarneinrichtung vor dem Kauf mit allen Beteiligten einschließlich ...

Stand: 03.02.2021

Dialog: 42347