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Müssen die Bediener einer Produktionsstraße bei der Drehzahlveränderung ebenso durch akustische Signalgeber gewarnt werden wie beim Anlaufen der Anlage?

Durch die Erweiterung des Maschinenparks - so wie in der Frage beschrieben - dürfte diese Gesamtheit von Maschinen (Art. 2 a Maschinenrichtlinie - RL 2006/42/EG) wesentlich verändert werden. Eine Drehzahlveränderung an Maschinen kann zu neuen oder ausgedehnten Gefahrenbereichen an Maschinen führen und sind somit in die Risikobeurteilung (Anhang I Nr.1 Maschinenrichtlinie) einzubeziehen. Ob ...

Stand: 28.01.2020

Dialog: 43027