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Ist eine trennende Schutzeinhausung ein Sicherheitsbauteil i.S.d. Maschinenrichtlinie und wären somit die technischen Unterlagen nach Anhang VII A zu erstellen?

in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile sind unter Berücksichtigung der Herstellerpflichten gemäß Art. 5 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die technischen Unterlagen nach Anhang VII Teil A zu erstellen und das Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 durchzuführen.Wenn Sie Hersteller der Automationsanlage sind und diese mit Ihren Schutzeinrichtungen ausrüsten, so gehören diese Schutzeinrichtungen ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 9855

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