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Begrenzung der Stufenanzahl für Tritte.

Ein Verbot der Herstellung von Tritten mit zwei Stufen gibt es nicht. Es ist allerdings festzustellen, dass zweistufige Doppelstufenstehleitern nicht mehr verkauft werden sollen. Laut Vorschriften dürfen die letzten beiden Stufen bei Doppelstufenstehleitern nicht mehr betreten werden, da diese als Anlage für die Schienbeine des Anwenders gelten, um einen gesicherten Stand zu gewährleisten ...

Stand: 20.04.2017

Dialog: 10973